Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Nach einer Kündigung zählt vor allem eines: Zeit. Die Klagefrist gegen eine Kündigung beträgt in Deutschland drei Wochen ab Zugang — wird sie versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, unabhängig davon, wie berechtigt sie war. Deshalb steht am Anfang jeder Beratung eine schnelle, ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Dr. Markus Cremer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen — diese Perspektive auf beide Seiten hilft dabei, Verhandlungen realistisch einzuschätzen, statt Erwartungen zu wecken, die sich vor Gericht nicht halten lassen.

Zuständiges Gericht in Aachen

Kündigungsschutzklagen aus Aachen und der Städteregion werden vor dem Arbeitsgericht Aachen verhandelt, das mit neun Kammern im Justizzentrum am Adalbertsteinweg ansässig ist. Zuständig ist es auch für Verfahren aus dem Kreis Düren und dem Kreis Heinsberg. Der erste Termin ist praktisch immer die Güteverhandlung – ein früher Termin, der auf eine schnelle Einigung hinwirkt, statt sofort in eine vollständige Beweisaufnahme zu gehen.

Was eine Kündigungsschutzklage kostet

Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang – das unterscheidet das Arbeitsgericht von anderen Gerichten. Das senkt für Arbeitnehmer das finanzielle Risiko einer Klage erheblich, ist vielen aber nicht bekannt.

Was wir für Sie prüfen

Neben der reinen Frist prüfen wir die Kündigungsgründe, die Einhaltung von Formvorschriften, eine mögliche Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen und die realistischen Erfolgsaussichten – inklusive einer ehrlichen Einschätzung, wann eine Abfindungsverhandlung sinnvoller ist als ein vollständiger Prozess.

Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten

Bringen Sie die Kündigung mit dem Zugangsdatum, Ihren Arbeitsvertrag und – falls vorhanden – vorangegangene Abmahnungen mit. Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer die erste Einschätzung.

Das übernehmen wir für Sie

  • Kündigungsschutzklagen
  • Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Abmahnungen und Zeugnisstreitigkeiten
  • Arbeitsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Rechtsgebiet

Wie viel Zeit habe ich, um gegen eine Kündigung vorzugehen?

Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre. Melden Sie sich daher möglichst innerhalb weniger Tage nach Erhalt bei uns.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag einfach unterschreiben?

Nicht ohne vorherige Prüfung. Ein Aufhebungsvertrag kann Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben und ist meist verhandelbar — insbesondere bei Abfindungshöhe und Zeugnisformulierung.

Was gilt bei einer Abmahnung?

Eine Abmahnung muss den Vorwurf konkret benennen und ist häufig Voraussetzung für eine spätere verhaltensbedingte Kündigung. Wir prüfen, ob sie formal und inhaltlich berechtigt ist und ob eine Gegendarstellung sinnvoll ist.

Kann ich während der Kündigungsfrist einfach zu Hause bleiben?

Nur wenn der Arbeitgeber Sie ausdrücklich freistellt. Ohne Freistellung besteht die Arbeitspflicht bis zum letzten Tag fort.

Was gehört in ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

Es muss wohlwollend, aber wahr formuliert sein und Angaben zu Tätigkeit, Leistung und Verhalten enthalten. Wir prüfen Formulierungen auf versteckte negative Codes.

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

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