Nach einer Kündigung zählt vor allem eines: Zeit. Die Klagefrist gegen eine Kündigung beträgt in Deutschland drei Wochen ab Zugang — wird sie versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, unabhängig davon, wie berechtigt sie war. Deshalb steht am Anfang jeder Beratung eine schnelle, ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Dr. Markus Cremer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen — diese Perspektive auf beide Seiten hilft dabei, Verhandlungen realistisch einzuschätzen, statt Erwartungen zu wecken, die sich vor Gericht nicht halten lassen.
Zuständiges Gericht in Aachen
Kündigungsschutzklagen aus Aachen und der Städteregion werden vor dem Arbeitsgericht Aachen verhandelt, das mit neun Kammern im Justizzentrum am Adalbertsteinweg ansässig ist. Zuständig ist es auch für Verfahren aus dem Kreis Düren und dem Kreis Heinsberg. Der erste Termin ist praktisch immer die Güteverhandlung – ein früher Termin, der auf eine schnelle Einigung hinwirkt, statt sofort in eine vollständige Beweisaufnahme zu gehen.
Was eine Kündigungsschutzklage kostet
Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang – das unterscheidet das Arbeitsgericht von anderen Gerichten. Das senkt für Arbeitnehmer das finanzielle Risiko einer Klage erheblich, ist vielen aber nicht bekannt.
Was wir für Sie prüfen
Neben der reinen Frist prüfen wir die Kündigungsgründe, die Einhaltung von Formvorschriften, eine mögliche Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen und die realistischen Erfolgsaussichten – inklusive einer ehrlichen Einschätzung, wann eine Abfindungsverhandlung sinnvoller ist als ein vollständiger Prozess.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
Bringen Sie die Kündigung mit dem Zugangsdatum, Ihren Arbeitsvertrag und – falls vorhanden – vorangegangene Abmahnungen mit. Je vollständiger die Unterlagen, desto genauer die erste Einschätzung.