Rechtsgebiet

Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall stehen sich häufig zwei Interessen gegenüber: die eigene Schadensregulierung und die Interessen der gegnerischen Versicherung, die Kosten möglichst gering zu halten. Wer hier ohne anwaltliche Begleitung verhandelt, verzichtet oft ungewollt auf einen Teil des ihm zustehenden Schadensersatzes.

Wir prüfen Schadensgutachten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld ebenso wie die Erfolgsaussichten bei Bußgeldbescheiden und Fahrverboten — und übernehmen die Kommunikation mit Versicherung und Behörde, damit Sie sich nicht allein durch das Verfahren arbeiten müssen.

Zuständige Stellen in Aachen

Für die polizeiliche Unfallaufnahme ist in Aachen die Kreispolizeibehörde Aachen zuständig. Zivilrechtliche Streitigkeiten um Schadensersatz landen je nach Streitwert beim Amtsgericht Aachen (bis 5.000 Euro) oder beim Landgericht Aachen – beide Gerichte sind im Justizzentrum am Adalbertsteinweg untergebracht. Bußgeldverfahren nach einem Verkehrsverstoß werden ebenfalls über das Amtsgericht Aachen geführt, sofern gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird.

Was eine Unfallregulierung für Sie übernimmt

Wir prüfen das Schadensgutachten, verhandeln Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld mit der gegnerischen Versicherung und behalten dabei im Blick, welche Ansprüche in der Praxis regelmäßig zu niedrig angesetzt werden – etwa der Wertminderung bei neuwertigen Fahrzeugen.

Bußgeld- und Punktesachen

Bei drohenden Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot lohnt sich eine Prüfung der Messmethode und der Einspruchsfrist von zwei Wochen. Gerade bei jüngeren Fahrern oder bei beruflicher Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis kann eine frühzeitige Einschätzung den Unterschied machen.

Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten

Fotos der Unfallstelle, den Bußgeldbescheid beziehungsweise Unfallbericht, sowie Kontaktdaten von Zeugen, falls vorhanden.

Das übernehmen wir für Sie

  • Unfallregulierung und Schadensersatz
  • Vertretung bei Bußgeld- und Punktesachen
  • Fahrerlaubnisrecht (MPU, Fahrverbot)
  • Verhandlungen mit gegnerischen Versicherungen
  • Verkehrsstrafrecht
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Rechtsgebiet

Wer zahlt meinen Anwalt nach einem Unfall, den ich nicht verschuldet habe?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung, da diese Teil des zu ersetzenden Schadens sind.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Das hängt vom Einzelfall ab — etwa von der Messmethode, dem Ablauf der Frist und der Höhe drohender Punkte. Eine kurze Prüfung vor Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist zeigt meist schnell, ob sich ein Einspruch lohnt.

Was passiert bei drohendem Fahrverbot?

Je nach beruflicher und persönlicher Situation lässt sich in manchen Fällen eine Ausnahme oder eine Verkürzung erreichen. Wichtig ist, frühzeitig — also vor Rechtskraft des Bescheids — rechtlichen Rat einzuholen.

Muss ich nach einem Bagatellschaden die Polizei rufen?

Gesetzlich verpflichtend ist es nicht immer, bei Uneinigkeit über den Unfallhergang oder Personenschäden aber dringend zu empfehlen, um Beweise zu sichern.

Was ist eine Deckungszusage der eigenen Rechtsschutzversicherung?

Sie bestätigt, dass die Versicherung die Kosten der rechtlichen Vertretung übernimmt. Wir holen diese für Sie ein, bevor Kosten entstehen.

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

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