Rechtsgebiet

Mietrecht & WEG-Recht

Mietrechtliche Streitigkeiten betreffen fast immer den eigenen Wohnraum — entsprechend hoch ist der emotionale Druck, wenn eine Mieterhöhung, eine Kündigung oder ein Räumungsverfahren im Raum steht. Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter und Eigentümergemeinschaften und kennen beide Perspektiven eines Streits.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt häufig eine weitere Ebene hinzu: Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die formal angefochten werden können. Wir prüfen Beschlüsse auf Fristen und Formfehler und vertreten Eigentümer sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch vor Gericht.

Zuständiges Gericht in Aachen

Mietrechtliche Streitigkeiten aus Aachen werden vor der Zivilabteilung des Amtsgerichts Aachen im Justizzentrum am Adalbertsteinweg verhandelt – das gilt sowohl für Zustimmungsklagen bei Mieterhöhungen als auch für Räumungsklagen. Bei Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ebenfalls das Amtsgericht Aachen als WEG-Gericht zuständig.

Was wir für Mieter prüfen

Wir gleichen Mieterhöhungen mit dem Mietspiegel der Stadt Aachen und der Kappungsgrenze ab, prüfen Betriebskostenabrechnungen auf formale und inhaltliche Fehler, und schätzen ein, ob eine Mietminderung wegen eines Mangels angemessen und durchsetzbar ist.

Was wir für Vermieter und Eigentümergemeinschaften prüfen

Für Vermieter prüfen wir Kündigungen auf Formfehler, bevor sie zugestellt werden, und vertreten bei Räumungsklagen. Für Eigentümergemeinschaften begleiten wir Eigentümerversammlungen und die Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse innerhalb der einmonatigen Frist.

Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten

Den Mietvertrag, das aktuelle Schreiben (Mieterhöhung, Kündigung oder Betriebskostenabrechnung) sowie – bei WEG-Themen – das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung.

Das übernehmen wir für Sie

  • Prüfung von Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen
  • Kündigungen und Räumungsverfahren
  • Mängel- und Mietminderungsfragen
  • Vertretung in der Eigentümerversammlung
  • WEG-Streitigkeiten
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Rechtsgebiet

Wie viel darf die Miete erhöht werden?

Das hängt vom Mietspiegel der Stadt, der Kappungsgrenze und der Art der Mieterhöhung ab. Wir prüfen, ob die formalen Voraussetzungen eingehalten wurden und ob die verlangte Erhöhung der Höhe nach zulässig ist.

Kann ich die Miete bei Mängeln einfach kürzen?

Eine Mietminderung ist grundsätzlich möglich, sollte aber sorgfältig begründet und in der Höhe angemessen sein — eine zu hohe eigenmächtige Kürzung kann selbst zum Kündigungsgrund werden.

Wie fechte ich einen Beschluss der Eigentümerversammlung an?

Eine Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Versammlung bei Gericht eingehen und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Diese Fristen sind strikt — melden Sie sich daher zeitnah nach der Versammlung.

Wie lange muss ich eine Kündigungsfrist als Mieter einhalten?

In der Regel drei Monate zum Monatsende, unabhängig von der Mietdauer, sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Was passiert, wenn die Nebenkostenabrechnung zu spät kommt?

Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen — danach kann er in der Regel keine Nachforderungen mehr geltend machen.

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

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