Mietrechtliche Streitigkeiten betreffen fast immer den eigenen Wohnraum — entsprechend hoch ist der emotionale Druck, wenn eine Mieterhöhung, eine Kündigung oder ein Räumungsverfahren im Raum steht. Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter und Eigentümergemeinschaften und kennen beide Perspektiven eines Streits.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommt häufig eine weitere Ebene hinzu: Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die formal angefochten werden können. Wir prüfen Beschlüsse auf Fristen und Formfehler und vertreten Eigentümer sowohl innerhalb der Gemeinschaft als auch vor Gericht.
Zuständiges Gericht in Aachen
Mietrechtliche Streitigkeiten aus Aachen werden vor der Zivilabteilung des Amtsgerichts Aachen im Justizzentrum am Adalbertsteinweg verhandelt – das gilt sowohl für Zustimmungsklagen bei Mieterhöhungen als auch für Räumungsklagen. Bei Streitigkeiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ebenfalls das Amtsgericht Aachen als WEG-Gericht zuständig.
Was wir für Mieter prüfen
Wir gleichen Mieterhöhungen mit dem Mietspiegel der Stadt Aachen und der Kappungsgrenze ab, prüfen Betriebskostenabrechnungen auf formale und inhaltliche Fehler, und schätzen ein, ob eine Mietminderung wegen eines Mangels angemessen und durchsetzbar ist.
Was wir für Vermieter und Eigentümergemeinschaften prüfen
Für Vermieter prüfen wir Kündigungen auf Formfehler, bevor sie zugestellt werden, und vertreten bei Räumungsklagen. Für Eigentümergemeinschaften begleiten wir Eigentümerversammlungen und die Anfechtung fehlerhafter Beschlüsse innerhalb der einmonatigen Frist.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
Den Mietvertrag, das aktuelle Schreiben (Mieterhöhung, Kündigung oder Betriebskostenabrechnung) sowie – bei WEG-Themen – das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung.