Nach einem Verkehrsunfall stehen sich häufig zwei Interessen gegenüber: die eigene Schadensregulierung und die Interessen der gegnerischen Versicherung, die Kosten möglichst gering zu halten. Wer hier ohne anwaltliche Begleitung verhandelt, verzichtet oft ungewollt auf einen Teil des ihm zustehenden Schadensersatzes.
Wir prüfen Schadensgutachten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld ebenso wie die Erfolgsaussichten bei Bußgeldbescheiden und Fahrverboten — und übernehmen die Kommunikation mit Versicherung und Behörde, damit Sie sich nicht allein durch das Verfahren arbeiten müssen.
Zuständige Stellen in Aachen
Für die polizeiliche Unfallaufnahme ist in Aachen die Kreispolizeibehörde Aachen zuständig. Zivilrechtliche Streitigkeiten um Schadensersatz landen je nach Streitwert beim Amtsgericht Aachen (bis 5.000 Euro) oder beim Landgericht Aachen – beide Gerichte sind im Justizzentrum am Adalbertsteinweg untergebracht. Bußgeldverfahren nach einem Verkehrsverstoß werden ebenfalls über das Amtsgericht Aachen geführt, sofern gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird.
Was eine Unfallregulierung für Sie übernimmt
Wir prüfen das Schadensgutachten, verhandeln Mietwagenkosten, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld mit der gegnerischen Versicherung und behalten dabei im Blick, welche Ansprüche in der Praxis regelmäßig zu niedrig angesetzt werden – etwa der Wertminderung bei neuwertigen Fahrzeugen.
Bußgeld- und Punktesachen
Bei drohenden Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot lohnt sich eine Prüfung der Messmethode und der Einspruchsfrist von zwei Wochen. Gerade bei jüngeren Fahrern oder bei beruflicher Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis kann eine frühzeitige Einschätzung den Unterschied machen.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
Fotos der Unfallstelle, den Bußgeldbescheid beziehungsweise Unfallbericht, sowie Kontaktdaten von Zeugen, falls vorhanden.