Ein klar formuliertes Testament verhindert die meisten Streitigkeiten, die nach einem Erbfall entstehen — trotzdem enthalten viele Testamente Formulierungen, die im Ernstfall unterschiedlich ausgelegt werden können. Wir beraten sowohl bei der Testamentserstellung als auch bei der Auslegung bestehender Verfügungen.
Ist der Erbfall bereits eingetreten, klären wir Pflichtteilsansprüche, begleiten Erbengemeinschaften bei der Auseinandersetzung des Nachlasses und vertreten Mandanten im Erbscheinsverfahren — mit dem Ziel, eine faire Lösung zu erreichen, ohne dass sich ein Familienstreit über Jahre hinzieht.
Nachlassgericht Aachen
Für Erbscheinsverfahren und die amtliche Eröffnung von Testamenten ist das Nachlassgericht am Amtsgericht Aachen zuständig, sofern der Verstorbene zuletzt in Aachen oder einer der umliegenden Städte der Städteregion gewohnt hat. Ein dort amtlich verwahrtes Testament wird nach dem Erbfall automatisch eröffnet.
Was ein Erbscheinsantrag voraussetzt
Für den Erbschein müssen Erben ihre Erbenstellung gegenüber dem Nachlassgericht nachweisen – bei gesetzlicher Erbfolge über Personenstandsurkunden, bei testamentarischer Erbfolge über das eröffnete Testament. Wir bereiten die notwendigen eidesstattlichen Versicherungen vor und begleiten den gesamten Antrag.
Wenn sich Erben nicht einig sind
Erbengemeinschaften stehen häufig vor der Herausforderung, dass Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände gemeinsam verwaltet und aufgeteilt werden müssen. Wir vermitteln zwischen den Beteiligten und vertreten, wenn eine Auseinandersetzungsklage unvermeidbar wird.
Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten
Ein vorhandenes Testament oder Erbvertrag, die Sterbeurkunde, sowie einen groben Überblick über den Nachlass (Immobilien, Konten, Verbindlichkeiten).