Rechtsgebiet

Erbrecht

Ein klar formuliertes Testament verhindert die meisten Streitigkeiten, die nach einem Erbfall entstehen — trotzdem enthalten viele Testamente Formulierungen, die im Ernstfall unterschiedlich ausgelegt werden können. Wir beraten sowohl bei der Testamentserstellung als auch bei der Auslegung bestehender Verfügungen.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, klären wir Pflichtteilsansprüche, begleiten Erbengemeinschaften bei der Auseinandersetzung des Nachlasses und vertreten Mandanten im Erbscheinsverfahren — mit dem Ziel, eine faire Lösung zu erreichen, ohne dass sich ein Familienstreit über Jahre hinzieht.

Nachlassgericht Aachen

Für Erbscheinsverfahren und die amtliche Eröffnung von Testamenten ist das Nachlassgericht am Amtsgericht Aachen zuständig, sofern der Verstorbene zuletzt in Aachen oder einer der umliegenden Städte der Städteregion gewohnt hat. Ein dort amtlich verwahrtes Testament wird nach dem Erbfall automatisch eröffnet.

Was ein Erbscheinsantrag voraussetzt

Für den Erbschein müssen Erben ihre Erbenstellung gegenüber dem Nachlassgericht nachweisen – bei gesetzlicher Erbfolge über Personenstandsurkunden, bei testamentarischer Erbfolge über das eröffnete Testament. Wir bereiten die notwendigen eidesstattlichen Versicherungen vor und begleiten den gesamten Antrag.

Wenn sich Erben nicht einig sind

Erbengemeinschaften stehen häufig vor der Herausforderung, dass Immobilien, Konten oder persönliche Gegenstände gemeinsam verwaltet und aufgeteilt werden müssen. Wir vermitteln zwischen den Beteiligten und vertreten, wenn eine Auseinandersetzungsklage unvermeidbar wird.

Was Sie zum Erstgespräch mitbringen sollten

Ein vorhandenes Testament oder Erbvertrag, die Sterbeurkunde, sowie einen groben Überblick über den Nachlass (Immobilien, Konten, Verbindlichkeiten).

Das übernehmen wir für Sie

  • Testamente und Erbverträge
  • Pflichtteilsansprüche
  • Erbscheinsverfahren
  • Vertretung in Erbengemeinschaften
  • Nachlassauseinandersetzung
Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesem Rechtsgebiet

Muss ein Testament handschriftlich sein?

Ein privates Testament muss vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben sein, um wirksam zu sein. Alternativ ist ein notarielles Testament möglich, das zusätzliche Rechtssicherheit bietet.

Kann ich enterbte Angehörige ganz von Ansprüchen ausschließen?

Nahe Angehörige wie Kinder, Ehepartner und teilweise Eltern haben in der Regel einen Anspruch auf den Pflichtteil, der nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen entzogen werden kann.

Wie lange dauert ein Erbscheinsverfahren?

Das hängt von der Vollständigkeit der Unterlagen ab und davon, ob mehrere Erben beteiligt sind. Unstrittige Fälle mit klarer Erbfolge sind oft innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.

Kann ich das Erbe ausschlagen?

Ja, innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall gegenüber dem Nachlassgericht — danach gilt das Erbe als angenommen.

Wer haftet für Schulden des Verstorbenen?

Erben haften grundsätzlich auch für Verbindlichkeiten des Nachlasses. Eine Ausschlagung oder eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass sollte rechtzeitig geprüft werden.

Lassen Sie uns über Ihr Anliegen sprechen.

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