Mietrecht

Mieterhöhung erhalten: Was ist zulässig, was nicht?

August 7, 2026

Ein Schreiben vom Vermieter mit einer angekündigten Mieterhöhung sorgt selten für Begeisterung. Nicht jede Erhöhung ist aber automatisch wirksam.

Die formalen Voraussetzungen

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss schriftlich erfolgen und begründet werden – üblicherweise durch Verweis auf den Mietspiegel der Stadt Aachen, vergleichbare Wohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Ohne nachvollziehbare Begründung ist die Erhöhung formal angreifbar.

Die Kappungsgrenze

Selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher liegt, darf die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich um höchstens 20 Prozent steigen – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind es teils nur 15 Prozent. Diese Kappungsgrenze gilt unabhängig von der Begründung der Erhöhung.

Zustimmungsfrist für Mieter

Nach Zugang des Erhöhungsverlangens haben Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats Zeit, zuzustimmen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung – verweigert der Mieter die Zustimmung, muss der Vermieter beim Amtsgericht Aachen auf Zustimmung klagen, wenn er die Erhöhung durchsetzen will.

Was tun bei einer fragwürdigen Erhöhung?

Ein Abgleich mit dem aktuellen Mietspiegel der Stadt Aachen zeigt oft schnell, ob die verlangte Erhöhung realistisch ist. Bei Zweifeln lohnt sich eine Prüfung vor der Antwortfrist – nicht erst, nachdem bereits zugestimmt wurde.

Und wenn es um Eigentümerversammlungen geht?

Bei vermieteten Eigentumswohnungen kommt häufig eine weitere Ebene hinzu: Beschlüsse der Eigentümerversammlung, etwa zu Modernisierungen, die sich später in Betriebskosten oder Miete niederschlagen. Auch hier lohnt sich eine frühzeitige rechtliche Einordnung, bevor Beschlüsse formal bestandskräftig werden.

Was jetzt zu tun ist

Ignorieren Sie das Schreiben nicht, unterschreiben Sie aber auch nichts vorschnell. Lassen Sie die Erhöhung vor Ablauf der Zustimmungsfrist prüfen.

Sie haben eine Mieterhöhung erhalten und sind unsicher, ob sie zulässig ist? Julia Thelen prüft das für Sie.