Testament richtig aufsetzen: Die häufigsten Fehler

Ein eigenes Testament aufzusetzen, ist ein wichtiger Schritt – doch selbst wer sich dazu durchgerungen hat, macht dabei häufig Fehler, die erst nach dem Erbfall auffallen, wenn niemand mehr nachfragen kann, was eigentlich gemeint war.

Fehler 1: Nicht vollständig handschriftlich

Ein privates Testament muss komplett handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein, um wirksam zu sein. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam – auch wenn der Wille darin eindeutig erkennbar wäre. Wer mehr Rechtssicherheit möchte, kann ein notarielles Testament errichten lassen.

Fehler 2: Unklare Erbeinsetzung

Formulierungen wie „mein Vermögen soll gerecht verteilt werden“ klingen gut gemeint, lassen aber viel Interpretationsspielraum. Klarer ist es, Erben und Anteile konkret zu benennen – das reduziert das Risiko späterer Streitigkeiten erheblich.

Fehler 3: Pflichtteilsberechtigte vergessen

Kinder, Ehepartner und teilweise auch Eltern haben unabhängig vom Testament in der Regel einen Anspruch auf den Pflichtteil. Wer sie im Testament schlicht übergeht, ändert daran meist nichts – der Pflichtteilsanspruch besteht trotzdem, nur eben zusätzlich zum testamentarisch geregelten Nachlass.

Fehler 4: Veraltete Fassungen

Nach einer Scheidung, einer neuen Beziehung oder der Geburt weiterer Kinder passt ein altes Testament oft nicht mehr zur eigenen Lebenssituation – bleibt aber gültig, solange es nicht widerrufen oder ersetzt wird. Ein regelmäßiger Blick auf die eigene Verfügung lohnt sich.

Zuständig nach dem Erbfall: das Nachlassgericht Aachen

Für Erbscheinsverfahren und die Testamentseröffnung ist das Nachlassgericht am Amtsgericht Aachen zuständig, sofern der Verstorbene zuletzt in Aachen oder einer der umliegenden Städte der Städteregion gewohnt hat. Ein handschriftliches Testament, das dort in amtliche Verwahrung gegeben wurde, wird nach dem Erbfall automatisch eröffnet – bei privater Aufbewahrung zu Hause besteht dagegen das Risiko, dass es zu spät oder gar nicht gefunden wird.

Was jetzt zu tun ist

Prüfen Sie ein bestehendes Testament auf Vollständigkeit und Aktualität, und ziehen Sie bei größerem oder komplexerem Vermögen ein notarielles Testament in Betracht.

Sie möchten ein Testament aufsetzen oder ein bestehendes prüfen lassen? Julia Thelen berät Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.

Mieterhöhung erhalten: Was ist zulässig, was nicht?

Ein Schreiben vom Vermieter mit einer angekündigten Mieterhöhung sorgt selten für Begeisterung. Nicht jede Erhöhung ist aber automatisch wirksam.

Die formalen Voraussetzungen

Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete muss schriftlich erfolgen und begründet werden – üblicherweise durch Verweis auf den Mietspiegel der Stadt Aachen, vergleichbare Wohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Ohne nachvollziehbare Begründung ist die Erhöhung formal angreifbar.

Die Kappungsgrenze

Selbst wenn die ortsübliche Vergleichsmiete deutlich höher liegt, darf die Miete innerhalb von drei Jahren grundsätzlich um höchstens 20 Prozent steigen – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sind es teils nur 15 Prozent. Diese Kappungsgrenze gilt unabhängig von der Begründung der Erhöhung.

Zustimmungsfrist für Mieter

Nach Zugang des Erhöhungsverlangens haben Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats Zeit, zuzustimmen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung – verweigert der Mieter die Zustimmung, muss der Vermieter beim Amtsgericht Aachen auf Zustimmung klagen, wenn er die Erhöhung durchsetzen will.

Was tun bei einer fragwürdigen Erhöhung?

Ein Abgleich mit dem aktuellen Mietspiegel der Stadt Aachen zeigt oft schnell, ob die verlangte Erhöhung realistisch ist. Bei Zweifeln lohnt sich eine Prüfung vor der Antwortfrist – nicht erst, nachdem bereits zugestimmt wurde.

Und wenn es um Eigentümerversammlungen geht?

Bei vermieteten Eigentumswohnungen kommt häufig eine weitere Ebene hinzu: Beschlüsse der Eigentümerversammlung, etwa zu Modernisierungen, die sich später in Betriebskosten oder Miete niederschlagen. Auch hier lohnt sich eine frühzeitige rechtliche Einordnung, bevor Beschlüsse formal bestandskräftig werden.

Was jetzt zu tun ist

Ignorieren Sie das Schreiben nicht, unterschreiben Sie aber auch nichts vorschnell. Lassen Sie die Erhöhung vor Ablauf der Zustimmungsfrist prüfen.

Sie haben eine Mieterhöhung erhalten und sind unsicher, ob sie zulässig ist? Julia Thelen prüft das für Sie.

Unfall mit Fahrerflucht: So sichern Sie Ihre Ansprüche

Ein Unfall ist unangenehm genug – flüchtet die Gegenseite auch noch, stellt sich zusätzlich die Frage, wie der eigene Schaden trotzdem ersetzt wird.

Was rechtlich als Fahrerflucht gilt

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in Deutschland eine Straftat, unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen Parkschaden oder einen schweren Unfall handelt. Auch wer den Unfall nicht bemerkt haben will, kann sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, wenn die Umstände dagegensprechen.

Erste Schritte am Unfallort

Fotografieren Sie die Unfallstelle, notieren Sie Kennzeichen und Zeugen, und verständigen Sie bei Personenschäden oder größeren Sachschäden die Polizei – in Aachen ist dafür die Kreispolizeibehörde Aachen zuständig. Eine polizeiliche Unfallaufnahme erleichtert die spätere Beweisführung erheblich, gerade wenn der Unfallgegner unbekannt bleibt.

Wenn der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann

Bleibt der Verursacher unbekannt, springt in bestimmten Fällen die Verkehrsopferhilfe e. V. ein – ein von den Kfz-Versicherern finanzierter Fonds, der ähnlich wie eine Haftpflichtversicherung Schäden reguliert, wenn kein Verantwortlicher greifbar ist.

Wenn Zivilverfahren nötig werden

Lässt sich der Schaden nicht außergerichtlich klären, sind je nach Streitwert das Amtsgericht Aachen (bis 5.000 Euro) oder das Landgericht Aachen zuständig – beide im Justizzentrum am Adalbertsteinweg untergebracht. In der Praxis kommt es aber selten so weit: Die meisten Ansprüche lassen sich direkt mit der gegnerischen Versicherung klären, wenn die Faktenlage von Anfang an sauber dokumentiert ist.

Wenn Sie selbst betroffen sind

Nicht jede Situation ist eindeutig: Ein übersehener leichter Kontakt beim Ausparken kann schnell zum Vorwurf der Fahrerflucht führen. Wer eine solche Situation bemerkt, sollte umgehend handeln – je später eine Meldung erfolgt, desto schwieriger wird es, den fehlenden Vorsatz glaubhaft zu machen.

Was jetzt zu tun ist

Dokumentieren Sie alles, machen Sie am Unfallort keine Aussagen zur Schuldfrage, und wenden Sie sich zeitnah an Ihre Versicherung sowie an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Sie waren in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt – als Geschädigter oder Beschuldigter? Dr. Markus Cremer klärt mit Ihnen die nächsten Schritte.

Kündigung erhalten: Diese Fristen sollten Sie jetzt kennen

Eine Kündigung ist immer ein Schock – und genau in diesem Moment übersieht man leicht die wichtigste rechtliche Tatsache: Es läuft eine Uhr, und sie tickt unabhängig davon, wie berechtigt die Kündigung war.

Die Drei-Wochen-Frist beginnt sofort

Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung – nicht erst, wenn man sie tatsächlich gelesen hat. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam, selbst wenn sie eigentlich unwirksam gewesen wäre.

Zuständig: das Arbeitsgericht Aachen

Kündigungsschutzklagen aus Aachen und der Städteregion landen beim Arbeitsgericht Aachen im Justizzentrum am Adalbertsteinweg. Mit neun Kammern ist es für ein vergleichsweise großes Einzugsgebiet zuständig – neben der Städteregion Aachen auch für den Kreis Düren und den Kreis Heinsberg. Der erste Termin ist die sogenannte Güteverhandlung: ein früher, oft schon nach wenigen Wochen stattfindender Termin, bei dem das Gericht aktiv auf eine Einigung hinwirkt, bevor es überhaupt zu einer streitigen Verhandlung kommt.

Ordentliche oder außerordentliche Kündigung?

Bei einer ordentlichen Kündigung gilt eine Kündigungsfrist, die sich meist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht – die Hürden dafür liegen deutlich höher.

Abfindung ist keine Pflicht

Ein weit verbreiteter Irrtum: Nach einer Kündigung gebe es automatisch eine Abfindung. Tatsächlich besteht ein gesetzlicher Anspruch nur in bestimmten Konstellationen, etwa bei einem Sozialplan oder wenn der Arbeitgeber eine Abfindung ausdrücklich anbietet. In der Praxis entsteht ein Abfindungsanspruch oft erst im Rahmen der Güteverhandlung oder eines gerichtlichen Vergleichs – genau hier zeigt sich, warum eine frühzeitige anwaltliche Einschätzung der Erfolgsaussichten so viel wert ist.

Aufhebungsvertrag statt Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag wirkt oft wie die einvernehmliche, unkompliziertere Lösung – kann aber eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen und lässt sich in Konditionen wie Abfindungshöhe oder Zeugnisformulierung meist noch verhandeln, bevor er unterschrieben wird.

Was jetzt zu tun ist

Notieren Sie das genaue Zugangsdatum der Kündigung, unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, und lassen Sie die Erfolgsaussichten möglichst innerhalb weniger Tage prüfen – die Drei-Wochen-Frist lässt sich nicht verlängern.

Sie haben eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten? Dr. Markus Cremer schätzt Ihre Situation im Erstgespräch realistisch ein.

Trennung und Scheidung: Die wichtigsten rechtlichen Schritte im Überblick

Eine Trennung ist selten nur eine private Entscheidung. Sobald daraus eine Scheidung werden soll, kommen mehrere rechtliche Schritte ins Spiel, die zeitlich aufeinander aufbauen. Wer den Ablauf kennt, verliert weniger Zeit und trifft klarere Entscheidungen.

Das Trennungsjahr als gesetzliche Voraussetzung

In Deutschland setzt eine Scheidung grundsätzlich voraus, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich – entscheidend ist die räumliche und wirtschaftliche Trennung, also getrennte Haushaltsführung, nicht der Auszug. Nur in besonderen Härtefällen, etwa bei Gewalt in der Ehe, kann eine Scheidung ausnahmsweise früher beantragt werden.

Zuständig: das Familiengericht am Amtsgericht Aachen

Für Scheidungsverfahren von Paaren mit Wohnsitz in Aachen ist das Familiengericht am Amtsgericht Aachen zuständig, das seinen Sitz im Justizzentrum am Adalbertsteinweg hat. Der Gerichtsbezirk umfasst neben Aachen selbst auch Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Würselen und die Gemeinde Roetgen – für Mandanten aus diesen Städten läuft das Verfahren also ebenfalls über Aachen.

Der Scheidungsantrag

Den Scheidungsantrag stellt in der Regel nur eine Seite über eine Anwältin oder einen Anwalt beim Familiengericht. Der andere Ehepartner kann dem Antrag zustimmen, ohne selbst anwaltlich vertreten sein zu müssen – braucht aber eigenen rechtlichen Rat, sobald eigene Ansprüche wie Unterhalt oder Vermögensausgleich im Raum stehen. Benötigt werden unter anderem die Heiratsurkunde und Meldebescheinigungen beider Partner.

Folgesachen: Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht

Der Versorgungsausgleich – der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche – wird vom Gericht automatisch mit der Scheidung durchgeführt, sofern er nicht durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen wurde. Unterhalt und Sorgerecht werden dagegen nur entschieden, wenn eine Seite dies beantragt oder die Beteiligten sich nicht einigen können.

Einvernehmlich oder streitig?

Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel deutlich schneller und günstiger als eine streitige. Wichtig zu wissen: In Deutschland darf ein Anwalt nur eine Partei vertreten – auch bei einer einvernehmlichen Scheidung sollte die zweite Seite die Vereinbarung von unabhängiger Stelle prüfen lassen, bevor sie zustimmt.

Was der Scheidungstermin konkret bedeutet

Beim Scheidungstermin selbst müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Das Gericht prüft dabei formal das Trennungsjahr und hört beide Seiten kurz an – bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne strittige Folgesachen ist dieser Termin meist in wenigen Minuten abgeschlossen.

Was Sie jetzt tun können

Dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Trennung, sichern Sie wichtige Unterlagen zu Einkommen und Vermögen, und vermeiden Sie größere finanzielle Entscheidungen, ohne sie vorher rechtlich einordnen zu lassen. Ein frühes Gespräch schafft in der Regel mehr Klarheit als abzuwarten.

Sie stehen vor einer Trennung oder Scheidung und möchten wissen, welche Schritte für Sie sinnvoll sind? Julia Thelen berät Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch.