Ein eigenes Testament aufzusetzen, ist ein wichtiger Schritt – doch selbst wer sich dazu durchgerungen hat, macht dabei häufig Fehler, die erst nach dem Erbfall auffallen, wenn niemand mehr nachfragen kann, was eigentlich gemeint war.
Fehler 1: Nicht vollständig handschriftlich
Ein privates Testament muss komplett handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein, um wirksam zu sein. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist unwirksam – auch wenn der Wille darin eindeutig erkennbar wäre. Wer mehr Rechtssicherheit möchte, kann ein notarielles Testament errichten lassen.
Fehler 2: Unklare Erbeinsetzung
Formulierungen wie „mein Vermögen soll gerecht verteilt werden“ klingen gut gemeint, lassen aber viel Interpretationsspielraum. Klarer ist es, Erben und Anteile konkret zu benennen – das reduziert das Risiko späterer Streitigkeiten erheblich.
Fehler 3: Pflichtteilsberechtigte vergessen
Kinder, Ehepartner und teilweise auch Eltern haben unabhängig vom Testament in der Regel einen Anspruch auf den Pflichtteil. Wer sie im Testament schlicht übergeht, ändert daran meist nichts – der Pflichtteilsanspruch besteht trotzdem, nur eben zusätzlich zum testamentarisch geregelten Nachlass.
Fehler 4: Veraltete Fassungen
Nach einer Scheidung, einer neuen Beziehung oder der Geburt weiterer Kinder passt ein altes Testament oft nicht mehr zur eigenen Lebenssituation – bleibt aber gültig, solange es nicht widerrufen oder ersetzt wird. Ein regelmäßiger Blick auf die eigene Verfügung lohnt sich.
Zuständig nach dem Erbfall: das Nachlassgericht Aachen
Für Erbscheinsverfahren und die Testamentseröffnung ist das Nachlassgericht am Amtsgericht Aachen zuständig, sofern der Verstorbene zuletzt in Aachen oder einer der umliegenden Städte der Städteregion gewohnt hat. Ein handschriftliches Testament, das dort in amtliche Verwahrung gegeben wurde, wird nach dem Erbfall automatisch eröffnet – bei privater Aufbewahrung zu Hause besteht dagegen das Risiko, dass es zu spät oder gar nicht gefunden wird.
Was jetzt zu tun ist
Prüfen Sie ein bestehendes Testament auf Vollständigkeit und Aktualität, und ziehen Sie bei größerem oder komplexerem Vermögen ein notarielles Testament in Betracht.
Sie möchten ein Testament aufsetzen oder ein bestehendes prüfen lassen? Julia Thelen berät Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.