Eine Trennung ist selten nur eine private Entscheidung. Sobald daraus eine Scheidung werden soll, kommen mehrere rechtliche Schritte ins Spiel, die zeitlich aufeinander aufbauen. Wer den Ablauf kennt, verliert weniger Zeit und trifft klarere Entscheidungen.
Das Trennungsjahr als gesetzliche Voraussetzung
In Deutschland setzt eine Scheidung grundsätzlich voraus, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Das ist auch innerhalb derselben Wohnung möglich – entscheidend ist die räumliche und wirtschaftliche Trennung, also getrennte Haushaltsführung, nicht der Auszug. Nur in besonderen Härtefällen, etwa bei Gewalt in der Ehe, kann eine Scheidung ausnahmsweise früher beantragt werden.
Zuständig: das Familiengericht am Amtsgericht Aachen
Für Scheidungsverfahren von Paaren mit Wohnsitz in Aachen ist das Familiengericht am Amtsgericht Aachen zuständig, das seinen Sitz im Justizzentrum am Adalbertsteinweg hat. Der Gerichtsbezirk umfasst neben Aachen selbst auch Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath, Würselen und die Gemeinde Roetgen – für Mandanten aus diesen Städten läuft das Verfahren also ebenfalls über Aachen.
Der Scheidungsantrag
Den Scheidungsantrag stellt in der Regel nur eine Seite über eine Anwältin oder einen Anwalt beim Familiengericht. Der andere Ehepartner kann dem Antrag zustimmen, ohne selbst anwaltlich vertreten sein zu müssen – braucht aber eigenen rechtlichen Rat, sobald eigene Ansprüche wie Unterhalt oder Vermögensausgleich im Raum stehen. Benötigt werden unter anderem die Heiratsurkunde und Meldebescheinigungen beider Partner.
Folgesachen: Versorgungsausgleich, Unterhalt, Sorgerecht
Der Versorgungsausgleich – der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche – wird vom Gericht automatisch mit der Scheidung durchgeführt, sofern er nicht durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen wurde. Unterhalt und Sorgerecht werden dagegen nur entschieden, wenn eine Seite dies beantragt oder die Beteiligten sich nicht einigen können.
Einvernehmlich oder streitig?
Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel deutlich schneller und günstiger als eine streitige. Wichtig zu wissen: In Deutschland darf ein Anwalt nur eine Partei vertreten – auch bei einer einvernehmlichen Scheidung sollte die zweite Seite die Vereinbarung von unabhängiger Stelle prüfen lassen, bevor sie zustimmt.
Was der Scheidungstermin konkret bedeutet
Beim Scheidungstermin selbst müssen beide Ehepartner persönlich erscheinen. Das Gericht prüft dabei formal das Trennungsjahr und hört beide Seiten kurz an – bei einer einvernehmlichen Scheidung ohne strittige Folgesachen ist dieser Termin meist in wenigen Minuten abgeschlossen.
Was Sie jetzt tun können
Dokumentieren Sie den Zeitpunkt der Trennung, sichern Sie wichtige Unterlagen zu Einkommen und Vermögen, und vermeiden Sie größere finanzielle Entscheidungen, ohne sie vorher rechtlich einordnen zu lassen. Ein frühes Gespräch schafft in der Regel mehr Klarheit als abzuwarten.
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