Ein Unfall ist unangenehm genug – flüchtet die Gegenseite auch noch, stellt sich zusätzlich die Frage, wie der eigene Schaden trotzdem ersetzt wird.
Was rechtlich als Fahrerflucht gilt
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in Deutschland eine Straftat, unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen Parkschaden oder einen schweren Unfall handelt. Auch wer den Unfall nicht bemerkt haben will, kann sich dem Vorwurf ausgesetzt sehen, wenn die Umstände dagegensprechen.
Erste Schritte am Unfallort
Fotografieren Sie die Unfallstelle, notieren Sie Kennzeichen und Zeugen, und verständigen Sie bei Personenschäden oder größeren Sachschäden die Polizei – in Aachen ist dafür die Kreispolizeibehörde Aachen zuständig. Eine polizeiliche Unfallaufnahme erleichtert die spätere Beweisführung erheblich, gerade wenn der Unfallgegner unbekannt bleibt.
Wenn der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann
Bleibt der Verursacher unbekannt, springt in bestimmten Fällen die Verkehrsopferhilfe e. V. ein – ein von den Kfz-Versicherern finanzierter Fonds, der ähnlich wie eine Haftpflichtversicherung Schäden reguliert, wenn kein Verantwortlicher greifbar ist.
Wenn Zivilverfahren nötig werden
Lässt sich der Schaden nicht außergerichtlich klären, sind je nach Streitwert das Amtsgericht Aachen (bis 5.000 Euro) oder das Landgericht Aachen zuständig – beide im Justizzentrum am Adalbertsteinweg untergebracht. In der Praxis kommt es aber selten so weit: Die meisten Ansprüche lassen sich direkt mit der gegnerischen Versicherung klären, wenn die Faktenlage von Anfang an sauber dokumentiert ist.
Wenn Sie selbst betroffen sind
Nicht jede Situation ist eindeutig: Ein übersehener leichter Kontakt beim Ausparken kann schnell zum Vorwurf der Fahrerflucht führen. Wer eine solche Situation bemerkt, sollte umgehend handeln – je später eine Meldung erfolgt, desto schwieriger wird es, den fehlenden Vorsatz glaubhaft zu machen.
Was jetzt zu tun ist
Dokumentieren Sie alles, machen Sie am Unfallort keine Aussagen zur Schuldfrage, und wenden Sie sich zeitnah an Ihre Versicherung sowie an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Sie waren in einen Unfall mit Fahrerflucht verwickelt – als Geschädigter oder Beschuldigter? Dr. Markus Cremer klärt mit Ihnen die nächsten Schritte.